ETA: Elektronische Einreisegenehmigung für Reisen nach Großbritannien
Noch in diesem Jahr wird Großbritannien das bestehende Visa Waiver Sytem durch die neue Electronic Travel Authorization (ETA) ersetzen. Drittstaatsangehörige benötigen bereits ab November 2023 für die Einreise eine ETA-Genehmigung. Für EU-Staatsangehörige wird das Erfordernis voraussichtlich ab Ende 2024 gelten.
ETA ermöglicht die Einreise nach Großbritannien für Personen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumfrei einreisen dürfen und gilt für die Zwecke touristischer und geschäftlicher Reisen. Zu den berechtigten Ländern gehören beispielsweise Personen der folgenden Nationen: Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Japan, USA, Singapur und Mexiko.
Für alle anderen Zwecke bedarf es der vorherigen Beantragung und Erteilung eines Visums. Gleiches gilt für Personen mit einer Staatsangehörigkeit, die sie nicht berechtigt, nur auf Grundlage von ETA nach Großbritannien einzureisen.
ETA ähnelt dem US-amerikanischen ESTA-System. Auch für ETA bedarf es der vorherigen Online-Eingabe persönlicher Daten und Informationen über die geplante Reise nach Großbritannien. Die Bearbeitungsgebühr wird voraussichtlich 10 Pfund und die Bearbeitungsdauer ca. 72 Stunden betragen. Die ETA-Genehmigung wird für zwei Jahre gültig sein und erlaubt mehrere Einreisen nach England, Schottland und Wales.
Unternehmen müssen somit zukünftig berücksichtigen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Großbritannien entsendet werden, vorab eine ETA-Genehmigung erlangen. Für den Fall, dass Sie Personen aus Drittstaaten beschäftigen und entsenden, gilt dies bereits ab November dieses Jahres.
Wenn Sie wissen möchten, ob ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Reisen nach Großbritannien eine ETA-Genehmigung oder ein Visum benötigen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Abwicklung. Nehmen Sie hier Kontakt zu unserer Visaabteilung auf.