Kein Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

Personen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland aufweisen haben laut dem LSG Hessen keinen Anspruch auf Elterngeld.

Laut § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ergeben sich folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld:

Anspruch hat, wer

  1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Ferner können auch Personen anspruchsberechtigt sein, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt werden bzw. bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind.

Sachverhalt zur Entscheidungsfindung:

Der klagende hessische Postbeamte mit Sonderurlaub ohne Besoldung ist 2014 mit seiner Ehefrau in die USA ausgereist. Seine Wohnung in Deutschland löste er vorher auf, seitdem lebt er ohne Unterbrechung in den USA.

Für die im August 2014 und Mai 2016 geborenen Töchter beantragte er jeweils Elterngeld, seine Anträge wurden jedoch abgelehnt. Gemäß § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat nur Anspruch auf Elterngeld, wer einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hielt ihm die zuständige Stelle entgegen.

Keine der beiden Voraussetzungen sah das LSG in diesem Fall gegeben. Der Beamte verfüge nach der Auflösung seiner Wohnung in Deutschland weder über einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Auch sei der Beamte nicht von seinem Dienstherrn versetzt oder abgeordnet worden und das Generalkonsulat in Houston (Texas), wo der Kläger seit 2015 in Teilzeit beschäftigt ist, sei nicht als zwischen- oder überstaatliche Einrichtung anzusehen, sondern als eine deutsche Behörde auf exterritorialem Gebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Reise nach Großbritannien

Großbritannien Update

ETA: Elektronische Einreisegenehmigung für Reisen nach Großbritannien Noch in diesem Jahr wird Großbritannien das bestehende Visa Waiver Sytem durch die neue Electronic Travel Authorization (ETA) ersetzen. Drittstaatsangehörige benötigen bereits ab November 2023 für die Einreise...
IHK-zertifizierte Weiterbildung HR Global Mobility Manager

Prüfungsvorbereitung in Kassel

Der Countdown läuft … letzte Woche trafen wir uns mit den Teilnehmerinnen der IHK-zertifizierten Weiterbildung zum HR Global Mobility Manager zur Prüfungsvorbereitung in Kassel. Nächste Woche steht dann die Prüfung an – wir wünschen unseren...

Sondernews/Merkblätter

Großbritannien Update
26. September 2023
Prüfungsvorbereitung in Kassel
22. September 2023
USA Updates
21. September 2023
Unterwegs mit Kindern
19. September 2023
Israel Updates
15. September 2023
USA Updates
13. September 2023

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X