Kein Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

Personen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland aufweisen haben laut dem LSG Hessen keinen Anspruch auf Elterngeld.

Laut § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ergeben sich folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld:

Anspruch hat, wer

  1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Ferner können auch Personen anspruchsberechtigt sein, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt werden bzw. bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind.

Sachverhalt zur Entscheidungsfindung:

Der klagende hessische Postbeamte mit Sonderurlaub ohne Besoldung ist 2014 mit seiner Ehefrau in die USA ausgereist. Seine Wohnung in Deutschland löste er vorher auf, seitdem lebt er ohne Unterbrechung in den USA.

Für die im August 2014 und Mai 2016 geborenen Töchter beantragte er jeweils Elterngeld, seine Anträge wurden jedoch abgelehnt. Gemäß § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat nur Anspruch auf Elterngeld, wer einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hielt ihm die zuständige Stelle entgegen.

Keine der beiden Voraussetzungen sah das LSG in diesem Fall gegeben. Der Beamte verfüge nach der Auflösung seiner Wohnung in Deutschland weder über einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Auch sei der Beamte nicht von seinem Dienstherrn versetzt oder abgeordnet worden und das Generalkonsulat in Houston (Texas), wo der Kläger seit 2015 in Teilzeit beschäftigt ist, sei nicht als zwischen- oder überstaatliche Einrichtung anzusehen, sondern als eine deutsche Behörde auf exterritorialem Gebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Global Mobility IAC Unternehmensberatung Workation

Workation 2026

Warum das Büro am Strand die neue Geheimwaffe ist Die Urlaubszeit steht vor der Tür, die Koffer werden gedanklich schon gepackt und in den Büros dreht sich aktuell alles um die Sommerplanung. Doch viele Beschäftigte...
Global Mobility IAC Unternehmensberatung EU

Einheitliches, digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmer

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben im Rahmen einer Verordnung eine vorläufige Einigung über die Einführung eines einheitlichen digitalen Meldesystems für entsandte Arbeitnehmer erzielt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Entsendemeldungen...

Sondernews/Merkblätter

Workation 2026
6. Juli 2026
Einheitliches, digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmer
6. Juli 2026
E-2 Visum für US-Investoren
29. Juni 2026
Wichtige Friständerung in Frankreich
17. Juni 2026
Neue Regelung in Israel
17. Juni 2026
Bekannte Schlupflöcher geschlossen
3. Juni 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“