Nach Rücksprache mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) sowie diversen Krankenkassen möchten wir Ihnen hiermit mitteilen, dass diese Informationen den Behörden noch nicht bekannt sind und nach wie vor die Bescheinigung A1 bei Einsätzen innerhalb der EU, EWR und Schweiz beantragt werden muss. Sicherlich ist es denkbar, dass das Antragsverfahren in Bezug auf die Entsendebescheinigung A1 zukünftig vereinfacht werden könnte, aber nach aktueller Sachstandslage gibt es hierzu keine offiziellen Meldungen oder konkreten Änderungen.
Empfehlung: Bitte beantragen Sie daher auch weiterhin die Entsendebescheinigung A1 für Ihre Mitarbeitereinsätze innerhalb der EU, EWR und der Schweiz und berücksichtigen Sie ebenfalls die EU-Registrierungspflichten.
Wir halten Sie über den Fortgang dieser Angelegenheit auf dem Laufenden und informieren Sie umgehend, sollte eine Änderung eingetreten sein.
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