Klarstellung der Irritationen zur Entsendebescheinigung A1

Am 26.03.2019 wurde über BIZ Travel – das Business-Travel Portal der FVW die Nachricht versendet, dass die EU die Bescheinigung A1 abschaffen würde. Hintergrund ist eine Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 20.03.2019. In dieser Pressemitteilung wird bekannt gegeben, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission sich darauf geeinigt haben, die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten und zu modernisieren. Die Entsendebescheinigung A1 muss wohl zukünftig bei Dienstreisen ins EU-Ausland nicht mehr beantragt werden.

Nach Rücksprache mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) sowie diversen Krankenkassen möchten wir Ihnen hiermit mitteilen, dass diese Informationen den Behörden noch nicht bekannt sind und nach wie vor die Bescheinigung A1 bei Einsätzen innerhalb der EU, EWR und Schweiz beantragt werden muss. Sicherlich ist es denkbar, dass das Antragsverfahren in Bezug auf die Entsendebescheinigung A1 zukünftig vereinfacht werden könnte, aber nach aktueller Sachstandslage gibt es hierzu keine offiziellen Meldungen oder konkreten Änderungen.

Empfehlung: Bitte beantragen Sie daher auch weiterhin die Entsendebescheinigung A1 für Ihre Mitarbeitereinsätze innerhalb der EU, EWR und der Schweiz und berücksichtigen Sie ebenfalls die EU-Registrierungspflichten.

Wir halten Sie über den Fortgang dieser Angelegenheit auf dem Laufenden und informieren Sie umgehend, sollte eine Änderung eingetreten sein.

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