Die Folgen unbesetzter Stellen aufgrund des Fachkräftemangels machen sich in allen Branchen und an vielen Stellen bemerkbar: Verkürzte Öffnungszeiten und Schließzeiten oder erhebliche Wartezeiten für einen Handwerkertermin sind nur einige Beispiele aus Kundensicht.
Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt nun die Kosten infolge unbesetzter Stellen auf. Demnach hätten bei einer Vollauslastung im vergangenen Jahr 49 Milliarden Euro mehr erwirtschaftet werden können. Bereits in wenigen Jahren, im Jahr 2027, werden die Kosten laut der Studie auf 74 Milliarden Euro ansteigen.
Bleiben Stellen unbesetzt, birgt dies zahlreiche Risiken. Unternehmen müssen ihre Produktion einschränken oder können Aufträge nicht mehr entgegennehmen, weil ihnen Mitarbeiter für die Vollauslastung oder überhaupt für die Ausführung der Aufträge fehlen. Darüber hinaus droht eine Überlastung der Mitarbeiter, weil sie die Tätigkeiten der unbesetzten Stellen teilweise mittragen müssen.
Für die Verringerung des Fachkräftemangels gibt es einige Stellschrauben. Besonderes Potenzial steckt in der Einwanderung von internationalen Fachkräften nach Deutschland. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz inklusive zahlreicher Neuerungen, die in den vergangenen Monaten in Kraft getreten sind, bietet viele Möglichkeiten, um internationale Fachkräfte in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen.
Sollten Ihre internationalen Mitarbeiter schon länger in Deutschland sein und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, kann außerdem die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit sinnvoll sein. Gerade für Mitarbeiter, die viel in der Welt unterwegs sind, hätte dies erhebliche Vorteile, weil sie dann z. B. die Freizügigkeit innerhalb der EU genössen. Nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht kann neben der deutschen Staatsangehörigkeit die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten werden.
Die IAC Unternehmensberatung ist Ihr zuverlässiger Partner bei der rechtssichereren Einstellung internationaler Fachkräfte sowie allen Fragen rund um die Einbürgerung und berät und informiert Sie zum Aufenthaltsrecht sowie zu angrenzenden Rechtsgebieten.