Mexiko: Arbeitsagenda 2021

Mexiko wird seinen Veränderungsprozess in Richtung des neuen Arbeitsmodells fortsetzen, daher werden aktuell verschiedene Thematiken und Prozesse überarbeitet. So soll vor allem das Thema outsourcing geregelt werden.

  1. Für 8 Bundesstaaten Mexikos (Durango, Zacatecas, San Luis Potosi, Hidalgo auf Bundesebene, Bundesstaat Mexiko, Campeche, Chiapas und Tabasco) trat die erste Phase der Arbeitsreform bereits im November in Kraft. Dieser Änderung zu Folge wurde die Schließung örtlicher Gremien und die Eröffnung des Bundesvermittlungszentrums veranlasst. Gleichzeitig wurden die Arbeitsgerichte eröffnet. Dies bedeutet, dass die Vermittlungs- und Schiedsgerichte keine Fälle mehr erhalten und sich der Reduzierung des Fallrückstands widmen.

 

  1. Im Jahr 2021 plant das Ministerium für Arbeit und Soziales, die zweite Stufe der Reform in 13 anderen Staaten durchzuführen (Baja California, Baja California Sur, Colima, Aguascalientes, Guanajuato, Querétaro, Guerrero, Puebla, Tlaxcala, Morelos, Veracruz, Oaxaca und Quintana Roo). Der Rest der Staaten wird sich dieser Anpassung im Jahr 2022 annehmen, unter ihnen Mexiko-Stadt.

 

  1. Gleichzeitig müssen die Gewerkschaften das Verfahren zur Legitimierung ihrer Tarifverträge durch Wahlen durchführen, bei denen die Arbeitnehmer ihre persönliche, freie, direkte und geheime Stimme abgeben, um diese Verträge zu validieren. Die etablierten Änderungen, die mit dem Eingehen dieser Verpflichtung kommen, sind bis Mai 2023 umzusetzen. Dieses Verfahren ist vor allem für Unternehmen, die in die USA und nach Kanada exportieren von grundlegender Bedeutung.

 

  1. Der mexikanische Kongress hat neue Gesetze verabschiedet, um Home-Office als neue Form der Arbeitsplatzgestaltung zu etablieren. Diese Auflagen müssen in den Einzel- und Tarifverträgen, sowie in den internen Vorschriften berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich neue Verpflichtungen für Arbeitgeber, wie zum Beispiel:

– Bereitstellung, Installation und Wartung der für das Home-Office erforderlichen Geräte (wie Computerausrüstung, ergonomische Stühle, Drucker usw.).

– Einhaltung der Arbeitszeiten und zahlen des Lohns in der festgelegten Form und zu den vertraglich geregelten Terminen.

– Anfallende Kosten für das Home-Office (wie Elektrizität, Nutzung von Telefon etc.) müssen ebenfalls vom Arbeitgeber entrichtet werden.

  1. Das Inkrafttreten des mexikanischen Handelsabkommens mit den Vereinigten Staaten und Kanada (USMCA) am 1. Juli 2020 stellt einen zusätzlichen Druck dar, die Bestimmungen der Arbeitsreform einzuhalten, da Mexiko sich verpflichtet hat, die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit zu respektieren und Tarifverhandlungen im Abkommen zu erfüllen.

Es besteht die latente Möglichkeit, dass die USA Beschwerden gegen bestimmte mexikanische Unternehmen wegen Nichteinhaltung dieser Grundsätze einreichen. Ein Beispiel für die Prüfung Mexikos ist der Bericht des Board of Independent Labour Experts, in dem darauf hingewiesen wurde, dass das Land weitere Maßnahmen ergreifen muss, um den in der USMCA enthaltenen Verpflichtungen nachzukommen. Es stellte sich heraus, dass die sogenannten Schutzverträge noch in Kraft sind. Ebenso erwähnt wurden Gewaltakte und Einschüchterungen am Arbeitsplatz.

  1. Zusätzlich zu diesen Fragen steht das Reformprojekt zur Regulierung des Outsourcings im Kongress noch aus.

Die Bundesregierung hat der Abgeordnetenkammer einen Vorschlag unterbreitet, in dem das Outsourcing verboten und nur inländische Facharbeiter und Spezialisten eingestellt werden sollen.

Der Privatsektor zeigte sich unter anderem deshalb nicht einverstanden, weil nicht alle Auslagerungen illegal durchgeführt werden. Die Bundesregierung und der Koordinierungsrat für Unternehmen haben eine Vereinbarung zur Beseitigung aller missbräuchlichen Formen der Vergabe von Subverträgen unterzeichnet, während die Diskussion über die Reform im Februar 2021 im Kongress wiederaufgenommen werden soll.

Gleichzeitig wird die Möglichkeit einer Begrenzung der Gewinnbeteiligung diskutiert, um die Tatsache auszugleichen, dass die Vergabe von Subverträgen beseitigt wurde.

  1. Arbeitgeber stehen nun vor einer Herausforderung, weil sie sich an die Gesundheitsmaßnahmen anpassen müssen, um dem COVID-19 und den Veränderungen in ihrer Arbeitsdynamik zu begegnen. Vor allem angesichts der Notwendigkeit, Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig ihre Gehälter vollständig zu decken.

 

  1. Darüber hinaus wenden die Arbeitsplätze auch die zweite Phase der Norm 035 (Norma-035) an, in der von psychosozialen Risiken und der Förderung eines günstigen organisatorischen Umfelds die Rede ist.

In der ersten Phase, die am 23. Oktober 2019 begann, mussten die Arbeitsplätze Präventionsmaßnahmen festlegen. Es gilt wichtige Informationen an ihre Mitarbeiter weiterzuleiten und vor allem diejenigen Mitarbeiter zu identifizieren, die schweren traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind.

Im Oktober 2020 begann die zweite Phase, die die Identifizierung und Analyse psychosozialer Risikofaktoren, die Bewertung des organisatorischen Umfelds, Kontrollmaßnahmen, sowie die Durchführung medizinischer Untersuchungen umfasst. Die Verpflichtungen variieren je nach Größe des Unternehmens.

  1. Arbeitgeber und Regierung verhandelten mühsam über die Erhöhung des Mindestlohns, der in der Freihandelszone an der Nordgrenze von 213,39 Pesos und im Rest des Landes von 141,70 Pesos ab Januar um 15% steigen wird 1, 2021. Es wird geschätzt, dass diese Erhöhung zukünftige Gehaltsverhandlungen erschweren könnte.

Wie Sie sehen, ist das mexikanische Arbeitsszenario für dieses Jahr mit komplexen Problemen behaftet. Arbeitstechnisch wird sich vor allem für die Unternehmen eine Umstellung ergeben.

Quelle: Deloitte Touche Tohmatsu Limited, www2.deloitte.com/mx/conozcanos

Galaz, Yamazaki, Ruiz Urquiza, S.C., 2021.

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