Israel befindet sich nun auf Grund der COVID-19 Pandemie zum 3. Mal im Lockdown. Dieser Lockdown ist nun verschärfter. Seit dem 08.01.2021 gilt eine vollständige Abriegelung, die mindestens 2 Wochen andauern wird. Damit verlängert sich nun auch das Einreiseverbot von ausländischen Staatsangehörige.
Ausgenommen von dieser Regelung sich ausländische Staatsangehörige, die während der COVID-19 Pandemie eine Einreiseerlaubnis nach Israel erhalten haben. Diese müssen jedoch bei Einreise 10 Tage in Quarantäne und 2 negative COVID-19 Tests vorlegen. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika aufgehalten haben, müssen 10 Tage in einer staatlichen Einrichtung in Isolation gehen.
Darüber hinaus werden innerhalb dieser 2 Wochen keine neuen Anträge auf Wiedereinreise von ausländischen Experten/Fachkräften (die derzeit im Besitz eines gültigen B-1 Arbeitsvisums sind) sowie deren Angehörigen bearbeitet. Eine Ausnahme hierbei gilt für Notfälle bzw. Personen die vom Ministerium als essentiell für den israelischen Markt erachtet werden (z.B. Personen die in Kraftwerken, Ölraffinerien, etc. arbeiten).
Während des Lockdowns werden die Dienstleistungen der Regierung nur auf dringende Fälle beschränkt und einige Büros des Ministeriums sind geschlossen.
Quelle: u.a. https://www.stol.it/artikel/chronik/verschaerfter-lockdown-in-israel (Zuletzt besucht am 12.02.2021)