Neue Gehaltsgrenzen und Erweiterung des Schengenraums

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Gehaltsgrenzen bei der Beschäftigung von internationalen Fachkräften.

Für die reguläre Blaue Karte EU steigt das Mindestgehalt auf 48.300,00 Euro, was einem monatlichen Gehalt von 4.025,00 Euro entspricht. Berufsanfänger und IT-Spezialisten mit der Blauen Karten in MINT-Berufen müssen mindestens 43.759,80 Euro und somit 3.646,65 Euro pro Monat verdienen.

Bei der im vergangenen Jahr neu eingeführten Regelung für die qualifizierte Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 6 BeschV) gilt ein neues Mindestgehalt in Höhe von 43.470,00 Euro, was einem monatlichen Gehalt von 3.622,50 Euro entspricht.

Die steigenden Gehaltsgrenzen werden nicht nur die Lebensqualität der Arbeitnehmer verbessern, sondern auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.

Zusätzlich zu den Änderungen bei den Gehaltsgrenzen wurde der Schengen-Raum zum 1.  Januar 2025 erweitert. Bulgarien und Rumänien sind dem Schengenraum nun vollständig beigetreten. Zuvor waren lediglich die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben.

Das Schengen-Gebiet besteht nunmehr aus 29 Mitgliedstaaten. Hierzu zählen 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein. Dies bedeutet, dass Reisende ohne Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern reisen können.

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