Bevor Arbeitgeber Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen sie diese bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) registrieren.
Für Mitarbeiter, deren Bruttoentgelt in den letzten beiden Entgeltperioden vor und während der Tätigkeit in Österreich nachweislich über einer festgelegten Entgeltgrenze liegt, entfällt die Registrierungspflicht für Entsendungen oder grenzüberschreitende Überlassungen.
Die Entgeltgrenze steigt ab dem 1.1.2025 von vormals 7.272,00 Euro auf 7.740,00 Euro. Somit können Mitarbeiter, die 2024 von der Registrierungspflicht ausgenommen waren, nun wieder der Registrierungspflicht bei Entsendungen nach Österreich unterliegen.
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