Nachdem der BFH in 2019 entschieden hat, dass die Übernahme der Kosten für die Steuererklärung von Mitarbeitern in Fällen sog. Nettolohnvereinbarungen nicht zu Arbeitslohn führt, folgt nunmehr auch das BMF dieser Entscheidung und hat die Rz. 303 seines Schreibens zur Besteuerung des Arbeitslohns nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 05.03.2018 geändert (BMF-Schreiben vom 22.04.2020, Az., IV B...