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Rente im Ausland
Internationale Arbeitsverträge und Entsendeverträge – Beratungsrunde am Tisch
Zuwanderer aus dem Ausland erhalten in Deutschland nicht ohne Weiteres Leistungen aus der Rentenversicherung. Nur wer in die Rentenversicherung einzahlt, erhält Leistungen aus diesem Versicherungszweig. Mindestens fünf Beitragsjahre müssen hierfür zusammenkommen.

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