Datenaustauschverfahren für Abkommensstaaten, vertragsloses Ausland und Grenzgänger verschoben auf 2025
A1-Bescheinigungen können bereits seit einigen Jahren elektronisch beantragt werden.
Derzeit müssen Sozialversicherungsanträge für Entsendungen in Abkommensstaaten, Entsendungen ins vertragslose Ausland und die optionale A1-Bescheinigung für Grenzgänger noch in Papierform gestellt werden.
Künftig sollen alle Sozialversicherungsanträge im Zusammenhang mit Entsendungen digital gestellt werden können.
Geplant war die Einführung zum 01.01.2024. Die Einführung des Datenaustauschverfahrens wurde nun um ein Jahr verschoben. Das Verfahren soll also im Januar 2025 starten. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen, Entsendungen in Abkommensstaaten oder ins vertragslose Ausland? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.