Neue Regelungen zur Blauen Karte EU am 18.11.2023 in Kraft getreten
Sie sind herzlich eingeladen, sich über die weiteren rechtlichen Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland in unserem Fokusseminar Updates Blaue Karte EU zu informieren und auszutauschen!
In der vorletzten Woche sind zahlreiche Neuerungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland in Kraft getreten. Die Neuerungen beziehen sich vorwiegend auf die Blaue Karte EU.
Gehaltsgrenzen:
Die Gehaltsgrenze für 2023 wurde von 58.400 Euro auf 43.800 Euro für die reguläre Blaue Karte EU abgesenkt. Für MINT-Berufe beträgt die Gehaltsgrenze nun 39.682,80 Euro anstatt 45.552 Euro 2023. Die niedrigere Gehaltsgrenze gilt auch für die neuen Regelungen für Berufsanfänger (Hochschulabschluss liegt nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte zurück) sowie für IT-Spezialisten. Diese können erstmals auch eine Blaue Karte EU erwerben, wenn kein Hochschulabschluss, sondern mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre vorliegt.
Bisher war ein mindestens einjähriger Arbeitsvertrag für die Erteilung der Blauen Karte EU erforderlich. Die Mindestlaufzeit wurde nun auf sechs Monate herabgesetzt. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Erleichterung bei einem Arbeitgeberwechsel. Innerhalb der ersten 12 Monate der Beschäftigung kann die Ausländerbehörde nach Mitteilung eine Aussetzungsentscheidung treffen. Hierfür hat die Ausländerbehörde 30 Tage Zeit. In diesen 30 Tagen kann die Ausländerbehörde den Arbeitgeberwechsel versagen, sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Im Rahmen der kurzfristigen Mobilität ist es ferner möglich, dass Inhaber der Blauen Karte EU visumfrei geschäftliche Tätigkeiten in anderen Mitgliedsstaaten ausführen dürfen. Die Geschäftsreisen sind hierbei auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt.
Haben Sie Fragen rund um die Beschäftigung internationaler Mitarbeiter? Dann sprechen Sie uns gerne an!