In seiner Entscheidung vom 02.04.2020 vertrat der EuGH die Ausfassung, dass die Verordnung EG 647/2005 dahin auszulegen sei, dass die Gerichte eines Mitgliedstaates, die sich in einem gerichtlichen Verfahren gegen einem Arbeitgeber befassen, welcher auf betrügerische Weise für die im Mitgliedstaat tätigen Arbeitnehmer ausgestellten Bescheinigungen E101 oder A1 erlangt oder benutzt hat,
Der EuGH beschäftigte sich in der Rechtsache Vueling Airlines SA gegen Jean-Luc Poignant und CRPNPAC mit einem Streitfall über die Straftat der Schwarzarbeit, der in betrügerischer Absicht erwirkten Ausstellung der Bescheinigungen E 101 (Vorgänger-Bescheinigung von der A1-Bescheinigung) und den in der Folge in einem zivilgerichtlichen Verfahren geforderten Schadenersatzzahlungen.
Im Rahmen des A1-Verfahrens müssen Arbeitgeber rechtzeitig vor der Entsendung ihrer Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts- und Währungsraums sowie der Schweiz für den Zeitraum elektronisch über ein Entgeltabrechnungssystem oder über sv.net einen Antrag auf eine A1-Bescheinigung stellen.
Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.
Staatspräsident Emmanuel Macron und Premier Édouard Philippe haben am Donnerstag, 7. Mai 2020, verkündet, dass das Confinement aufgehoben wird. Das Déconfinement startet tatsächlich am 11. Mai 2020.
Am späten Donnerstagnachmittag hat das Tschechische Kabinett überraschend verkündet, dass tschechische Berufspendler ab Freitag, 24. April 2020, wieder die Grenze passieren dürfen und das Ausreiseverbot aufgehoben sei.