US-Visa: Änderungen im DS-160 Nonimmigrant Visa Application

Seit dem 14.10.2019 tauchen neue Abfragen im DS-160 Nonimmigrant Visa Application auf. Demnach ist es nun erforderlich zusätzliche Informationen über Telefonnummern und Emailadressen der letzten 5 Jahre zu nennen. Nach Einführung der Abfrage über ausgewählte Social Media Accounts der letzten 5 Jahre, besteht nun die Möglichkeit zusätzliche Social Media Accounts (die nicht zu den ausgewählten Social Media Accounts zählen) anzugeben. Auch bei den Sicherheitsabfragen sind zusätzliche Abfragen zu möglichen vorherigen Abschiebungen / Ausweisungen aus anderen Ländern (nicht nur USA) sowie mögliche terroristische Aktivitäten von Familienangehörigen in den letzten 5 Jahren hinzugekommen.

Individuelle Änderungen finden sich zusätzlich in den unterschiedlichen Visakategorien. So müssen Antragsteller für z. B. ein E2-Visum zusätzliche Angaben zum Unternehmen machen. Diese wurden bisher über das sogenannte DS-156E / I-129 Formular abgefragt. In diesem Zusammenhang müssen Antragsteller je nach Abfrage diese Informationen bereits für das Einreichen des DS-160 Nonimmigration Visa Application bereithalten. Bisher bestand die Möglichkeit dieses Formular nach dem Einreichen des DS-160 Nonimmigration Visa Application auszufüllen. Aktuell ist es dennoch weiterhin empfehlenswert das DS-156E / I-129 zusätzlich separat auszufüllen und unterschreiben zu lassen.

Unser Tipp an unsere Kunden: Bitte bewahren Sie alle Informationen der E-Registrierung auf, sodass diese Informationen bei der Beantragung des E-Visums kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können. Kunden, die über uns, die IAC Unternehmensberatung GmbH, die E-Registrierung, bzw. Verlängerung der E-Registrierung beantragen lassen, haben den Vorteil, dass wir diese Informationen bei Wiederverwendung schnell zur Hand haben.

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