Merkblatt Melde- und Registrierungspflicht

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Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen.

Ziele dieser Richtlinie sind die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern (Richtlinie 96/71/EG). Dies soll zum Schutz der entsandten Mitarbeiter dienen und einen Rechtsrahmen gewährleisten, der Dienstleistungserbringern mehr Transparenz und Vorhersagbarkeit bietet.

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