Job-Rad ist in aller Munde und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Arbeitgeber least Fahrräder und überlässt sie seinen Mitarbeitern zur privaten Nutzung. Oftmals werden durch den Arbeitgeber auch Pflichten aus dem Leasingvertrag auf den Mitarbeiter übertragen.
Am 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto / Stunde angehoben. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat fallen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG). Sie haben ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.