Am 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto / Stunde angehoben. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat fallen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG). Sie haben ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Regelungen für Minijobber und Aussicht auf weitere Veränderungen
„Minijobber“ dürfen bei dem angepassten Mindestlohn von 10,45 Euro maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten (450 Euro : 10,45 Euro/Stunde). Eine weitere Veränderung steht ab dem 01.10.2022 bereits in den Startlöchern. Ab diesem Zeitpunkt wird der Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde angehoben. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf zwölf Euro wird die Entgeltgrenze von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben.
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