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MiLoG
Internationale Arbeitsverträge und Entsendeverträge – Beratungsrunde am Tisch
Am 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto / Stunde angehoben. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat fallen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG). Sie haben ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Hände bedienen Laptop
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz) verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 18.08.2020 (Az. VII R 34/18) entschieden.
Mann referiert in einem Meeting
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.

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