Am 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto / Stunde angehoben. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat fallen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG). Sie haben ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.