Unfall mit Job-Rad kann Arbeitsunfall sein

Job-Rad ist in aller Munde und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Arbeitgeber least Fahrräder und überlässt sie seinen Mitarbeitern zur privaten Nutzung. Oft­mals werden durch den Arbeitgeber auch Pflichten aus dem Leasingvertrag auf den Mitarbeiter übertragen.

Sachverhalt:

Der Arbeitgeber hat in seinem Leasing-Vertrag eine be­sondere, alljährliche Wartung vereinbart. Er verpflichtete die am Job-Rad-Modell teilnehmenden Mitarbeiter ausdrücklich, die Jahreswartung durch­zuführen und erinnerte die Mitarbeiter sogar noch per E-Mail daran. Eine Mitarbeiterin verunglückte nach Abholung des gewarteten Rads mit diesem auf dem Weg von der Werkstatt nach Hause, als an einem parken­den Pkw die Fahrertür geöffnet wurde.

Fazit – LSG Baden-Württemberg, Ur­teil vom 21.10.2021, Az. L 1 U 779/21, Abruf-Nr. 227027:

Nach LSG Baden-Württemberg ist der Unfall als Ar­beitsunfall einzustufen. Die Nutzung eines Job-Rads selbst ist zwar grundsätzlich privatnützig. Die Jahres­wartung stellt eine betriebsbezogene Verpflichtung dar, sodass der betriebliche Bezug die privaten Interessen des Arbeitnehmers überwiege. Der Ar­beitgeber eine Pflicht (jährlichen Wartung) gegenüber dem Leasinggeber übernommen und auf die Mitarbeiterin übertragen. Auch wenn die Wartung außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfand, ergebe sich aus der Erinnerungs-E-Mail des Arbeitgebers ein betrieblicher Bezug. Deshalb befand sich die Mitarbeiterin, als der Unfall geschah, auf dem versicherten direkten Heimweg von der Arbeit nach Hause.

 

Benötigen Sie Beratung zu internationalen Personaleinsätzen? Sprechen Sie uns gerne an!

Oder haben Sie Interesse an unseren Seminaren? Schauen Sie hier!

Ähnliche Beiträge

Händen tippen auf Laptop

Frankreich erhöht seinen Mindestlohn zum 01.01.2023

Veränderung des SMIC Der Mindestlohn (SMIC) ist der Stundenlohn, unterhalb dessen es verboten ist, einen Arbeitnehmer in Frankreich zu entlohnen.
Hände mit Tablet, Stift, Tabellen und Statistiken

Erste Tätigkeitsstätte bei einem angestellten Bauleiter

In einem Urteil vom 24.11.21 hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (3 K 6/20, Abrufnummer: 228008; Rev. BFH: VI R 27/21) festgestellt, wenn eine Niederlassung eines international tätigen Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als „Einstellungsort“ bezeichnet wird,...

Sondernews/Merkblätter

Belgien Updates
24. April 2024
Trends – Challenges – Chances im Global Mobility Management
17. April 2024
Bergfest in Kassel
8. April 2024
Frohe Ostern!
31. März 2024
Frankreich Updates
21. März 2024
Ungarn Updates
13. März 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X