Der Referentenentwurf für ein EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbelegungsgesetz (abgekürzt: EU-DBA-SBG) wurde vom BMF veröffentlicht. Er ist auf der Homepage des BMF zu finden.
Die EU-Richtlinie (SBRL) wird mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Somit wird ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten für Steuerpflichtige eingeführt.
Das Gesetz gliedert sich in acht Kapitel und hält sich an die Terminologie der SBRL, um Auslegungsfragen vorzubeugen. Es folgt außerdem dem groben chronologischen Ablauf des neuen Verfahrens und weicht somit leicht von der Reihenfolge der Richtlinie ab, um eine bessere Verständlichkeit zu gewährleisten. Am Ende des neuen Verfahrens steht zwingend die Entscheidung der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten, die von der Streitfrage betroffen sind.