Neues Chancen-Aufenthaltsgesetz für Migranten in Deutschland
Am 06.07.2022 ist das neue Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts von der Bundesregierung beschlossen worden.
Das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgelegte Gesetz sieht die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, die Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung, einen einfacheren Zugang zu Integrationskursen und die konsequente Ausweisung von Straftätern vor.
Gesetzes-Änderungen im Migrationspaket
Durch das neue Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten langjährig Geduldete in Deutschland eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. Während dieser Zeit haben Ausländer die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, darunter z. B. die Sicherung ihres Lebensunterhalts zu gewährleisten und ihre Identität zu klären. Im Bereich der Bleiberechtsregelungen werden Voraufenthaltszeiten um zwei Jahre reduziert.
Förderung der Fachkräfteeinwanderung
Um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver zu machen, werden Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepasst. So wird z. B. der Familiennachzug von drittstaatsangehörigen Fachkräften erleichtert, indem für nachziehende Angehörige die Pflicht eines Sprachnachweises entfällt.
Weitere gesetzliche Regelungen
Künftig sollen allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Integrationskurse und Berufssprachkurse offenstehen. Zudem soll die Rückführung von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Für diese wird die Ausweisung und Anordnung von Abschiebehaft erleichtert.
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Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/chancen-aufenthaltsrecht.html