Die Gehaltsschwellen im Aufenthaltsrecht orientieren sich an der Allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Die Allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für das Jahr 2024 von derzeit 87.600 Euro auf 90.600 Euro angehoben. Folglich erhöhen sich auch die Mindestgehälter im Aufenthaltsrecht. Aufenthaltstitel Mindestgehalt ab 01.01.2024 Mindestgehalt 2023 Akademische Fachkräfte und Fachkräfte mit Berufsausbildung,...
Auch im Jahr 2023 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2023 gelten.