Deutschland führt ab dem 16. September 2024 Binnengrenzkontrollen an allen Landgrenzen ein, darunter fallen die Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark. Damit werden die bereits bestehenden Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz ausgeweitet. Die Maßnahme gilt zunächst für sechs Monate und das Hauptziel ist dabei, die innere Sicherheit zu stärken und irreguläre Migration zu reduzieren.
Die Bundespolizei übernimmt die Kontrollen, die räumlich und zeitlich flexibel und lageabhängig gestaltet werden. Bereits bestehende Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz werden verlängert. Reisende, insbesondere Drittstaatsangehörige, sollten gültige Reisedokumente mitführen und sich auf mögliche Verzögerungen einstellen.
Die Kontrollen basieren auf dem Schengener Grenzkodex und wurden bei der EU-Kommission notifiziert. Ziel ist es, Schleuserkriminalität und grenzüberschreitende Kriminalität effektiv zu bekämpfen, bis ein stärkerer EU-Außengrenzschutz etabliert ist.
Für Ihre drittstaatsangehörigen Mitarbeiter ist es wichtig zu kontrollieren, dass ihr Visum oder Aufenthaltstitel gültig ist. Sollte ein (Verlängerungs-)Antrag rechtzeitig gestellt worden sein, aber das (neue) Dokument wurde noch nicht ausgestellt, müssen Drittstaatsangehörige unbedingt eine Fiktionsbescheinigung mit sich führen, wenn sie reisen wollen. Gerne unterstützt Sie die IAC bei der Prüfung und Beantragung der Einreise- und Aufenthaltsdokumente.