Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen.
Ziele dieser Richtlinie sind die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern (Richtlinie 96/71/EG).
Dies soll zum Schutz der entsandten Mitarbeiter dienen und einen Rechtsrahmen gewährleisten, der Dienstleistungserbringern mehr Transparenz und Vorhersagbarkeit bietet.
Weitere allgemeine Informationen zur Melde- und Registrierungspflicht finden Sie hier.