Merkblatt Melde- und Registrierungspflicht

Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen.

Ziele dieser Richtlinie sind die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern (Richtlinie 96/71/EG).
Dies soll zum Schutz der entsandten Mitarbeiter dienen und einen Rechtsrahmen gewährleisten, der Dienstleistungserbringern mehr Transparenz und Vorhersagbarkeit bietet.

Weitere allgemeine Informationen zur Melde- und Registrierungspflicht finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Global Mobility Visa News zum Freizügigkeitsrecht in der EU

Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union

Nachdem der Blick bei vorherigen Visablogbeiträgen eher auf Drittstaaten gerichtet war, bleiben wir heute einmal in Europa. Auch hier gibt es zahlreiche interessante Regelungen für Unternehmen und Mitarbeiter, wovon wir Ihnen einige vorstellen möchten. Grundfreiheiten...
Bulgarien und Rumänien treten schrittweise Schengenraum bei

Neue Gehaltsgrenzen und Erweiterung des Schengenraums

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Gehaltsgrenzen bei der Beschäftigung von internationalen Fachkräften. Für die reguläre Blaue Karte EU steigt das Mindestgehalt auf 48.300,00 Euro, was einem monatlichen Gehalt von 4.025,00 Euro entspricht. Berufsanfänger...

Sondernews/Merkblätter

Workation 2026
6. Juli 2026
Einheitliches, digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmer
6. Juli 2026
E-2 Visum für US-Investoren
29. Juni 2026
Wichtige Friständerung in Frankreich
17. Juni 2026
Neue Regelung in Israel
17. Juni 2026
Bekannte Schlupflöcher geschlossen
3. Juni 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“