Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat (Deutschland) ist nicht nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat (Polen) aber nicht erfüllt werden.
Download PDF Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen. Ziele dieser Richtlinie sind die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern (Richtlinie 96/71/EG). Dies soll zum Schutz der...