Finnische Regierung beschließt Plan für Hybridstrategie zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und zur schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen

Am Wochenende des 3. und 4. Mai hielt die Regierung ein informelles Treffen ab. Hierbei wurde ein Aktionsplan für eine hybride Strategie zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und Möglichkeiten zur schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen zu erörtern.

Die Regierung beschloss, die folgenden restriktiven Maßnahmen schrittweise abzubauen:

  • Ab dem 14. Mai 2020 werden die gesetzlichen Beschränkungen des Grenzverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr über die Schengen-Binnengrenzen hinweg aufgehoben, indem beschäftigungs- oder kommissionsbezogenes Pendeln und anderer wesentlicher Verkehr zugelassen werden. Das Innenministerium wird spezifischere Leitlinien für die schrittweise Öffnung des Grenzverkehrs ausarbeiten. Finnland hält es für wichtig, dass die Aufhebung der Beschränkungen des Grenzverkehrs auf EU-Ebene koordiniert wird.

Aktuell, seit dem 07.04.2020, darf nur folgender Personenkreis einreisen:

  • finnische Staatsbürger
  • Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland
  • notwendige Reisen zur Arbeit oder anderer notwendiger Personenverkehr

 

Der letzte Punkt betrifft vor allem Personen, die im Gesundheitswesen oder in der Forschung tätig sind, Fachleute im Bereich der Altenpflege, Grenzpersonal, Personal im Güterverkehr, Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, Militärpersonal und Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen sowie Mitarbeiter, die lebenswichtige Aufgaben erfüllen.

 

Zudem kann der Grenzübertritt nach Ermessen der Grenzbehörden gestattet werden, wenn die betreffende Arbeit für die Versorgungssicherheit oder das Funktionieren des Arbeitsmarktes als notwendig erachtet wird. Hierzu haben Arbeitnehmer eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers mit sich zuführen, aus der hervorgeht, dass die Arbeit unerlässlich ist.

Hinweis der IAC GmbH:

Bitte beachten Sie, dass bei möglichen geschäftlichen Reisen nach Finnland die EU-Melde- und Registrierungspflichten eingehalten werden müssen sowie eine gültige A1-Entsendebescheinigung mitgeführt werden muss. Wir stehen Ihnen mit unseren Service gern für die Absetzung der Meldung sowie die Organisation der A1 Bescheinigung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern hierzu an, wir sind für Sie da.

Quellen:

https://valtioneuvosto.fi/en/artikkeli/-/asset_publisher/10616/hallitus-linjasi-suunnitelmasta-koronakriisin-hallinnan-hybridistrategiaksi-ja-rajoitusten-vaiheittaisesta-purkamisesta

 

https://www.gtai.de/gtai-de/trade/recht/rechtsmeldung/finnland/einreisebeschraenkungen-fuer-finnland-verlaengert-238414

 

 

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Reise in die USA - welche Visa werden benötigt?

USA Updates

Einreisen mit Kindern Ein Traumziel für viele Familien ist eine Reise in die USA. Ob zu Besuch oder auch wenn Sie langfristig von Ihrer Firma beruflich in die USA entsandt werden, soll die ganze Familie...
Koffer und Dokumente für die Reise

Unterwegs mit Kindern

Reisepass für Kinder ab 2024 – Kinderreisepass wird abgeschafft Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU und für Fernreisen...

Sondernews/Merkblätter

USA Updates
21. September 2023
Unterwegs mit Kindern
19. September 2023
Israel Updates
15. September 2023
USA Updates
13. September 2023
Fachkräfte-Einwanderungsgesetz
12. September 2023
USA Updates
7. September 2023

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X