Finnische Regierung beschließt Plan für Hybridstrategie zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und zur schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen

Am Wochenende des 3. und 4. Mai hielt die Regierung ein informelles Treffen ab. Hierbei wurde ein Aktionsplan für eine hybride Strategie zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und Möglichkeiten zur schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen zu erörtern.

Die Regierung beschloss, die folgenden restriktiven Maßnahmen schrittweise abzubauen:

  • Ab dem 14. Mai 2020 werden die gesetzlichen Beschränkungen des Grenzverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr über die Schengen-Binnengrenzen hinweg aufgehoben, indem beschäftigungs- oder kommissionsbezogenes Pendeln und anderer wesentlicher Verkehr zugelassen werden. Das Innenministerium wird spezifischere Leitlinien für die schrittweise Öffnung des Grenzverkehrs ausarbeiten. Finnland hält es für wichtig, dass die Aufhebung der Beschränkungen des Grenzverkehrs auf EU-Ebene koordiniert wird.

Aktuell, seit dem 07.04.2020, darf nur folgender Personenkreis einreisen:

  • finnische Staatsbürger
  • Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland
  • notwendige Reisen zur Arbeit oder anderer notwendiger Personenverkehr

 

Der letzte Punkt betrifft vor allem Personen, die im Gesundheitswesen oder in der Forschung tätig sind, Fachleute im Bereich der Altenpflege, Grenzpersonal, Personal im Güterverkehr, Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, Militärpersonal und Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen sowie Mitarbeiter, die lebenswichtige Aufgaben erfüllen.

 

Zudem kann der Grenzübertritt nach Ermessen der Grenzbehörden gestattet werden, wenn die betreffende Arbeit für die Versorgungssicherheit oder das Funktionieren des Arbeitsmarktes als notwendig erachtet wird. Hierzu haben Arbeitnehmer eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers mit sich zuführen, aus der hervorgeht, dass die Arbeit unerlässlich ist.

Hinweis der IAC GmbH:

Bitte beachten Sie, dass bei möglichen geschäftlichen Reisen nach Finnland die EU-Melde- und Registrierungspflichten eingehalten werden müssen sowie eine gültige A1-Entsendebescheinigung mitgeführt werden muss. Wir stehen Ihnen mit unseren Service gern für die Absetzung der Meldung sowie die Organisation der A1 Bescheinigung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern hierzu an, wir sind für Sie da.

Quellen:

https://valtioneuvosto.fi/en/artikkeli/-/asset_publisher/10616/hallitus-linjasi-suunnitelmasta-koronakriisin-hallinnan-hybridistrategiaksi-ja-rajoitusten-vaiheittaisesta-purkamisesta

 

https://www.gtai.de/gtai-de/trade/recht/rechtsmeldung/finnland/einreisebeschraenkungen-fuer-finnland-verlaengert-238414

 

 

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Global Mobility IAC Unternehmensberatung Schlupflöcher Krankenversicherung Blog

Bekannte Schlupflöcher geschlossen

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr wird weiter erschwert „Einmal privat – immer privat“. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist generell gesetzlich stark eingeschränkt und auch bisher bereits an enge...
Global Mobility, IAC Unternehmensberatung, Mindestlohanhebung

Mindestlohnanhebung in Frankreich

Zum 1. Juni 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich von 12,02 Euro auf 12,31 Euro pro Stunde angehoben. Diese Anpassung ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden. Nach den französischen...

Sondernews/Merkblätter

Bekannte Schlupflöcher geschlossen
3. Juni 2026
Mindestlohnanhebung in Frankreich
2. Juni 2026
Green-Card-Verfahren in den USA
27. Mai 2026
Visumfreie Einreise nach Thailand: Wichtige Änderung
26. Mai 2026
EU kippt A1-Pflicht für Geschäftsreisen – und verschärft Entsendungsregelungen
8. Mai 2026
FIFA WM 2026: Einreise in die USA, Kanada und Mexiko
7. Mai 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“