Am Wochenende des 3. und 4. Mai hielt die Regierung ein informelles Treffen ab. Hierbei wurde ein Aktionsplan für eine hybride Strategie zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und Möglichkeiten zur schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen zu erörtern.
Die Regierung beschloss, die folgenden restriktiven Maßnahmen schrittweise abzubauen:
- Ab dem 14. Mai 2020 werden die gesetzlichen Beschränkungen des Grenzverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr über die Schengen-Binnengrenzen hinweg aufgehoben, indem beschäftigungs- oder kommissionsbezogenes Pendeln und anderer wesentlicher Verkehr zugelassen werden. Das Innenministerium wird spezifischere Leitlinien für die schrittweise Öffnung des Grenzverkehrs ausarbeiten. Finnland hält es für wichtig, dass die Aufhebung der Beschränkungen des Grenzverkehrs auf EU-Ebene koordiniert wird.
Aktuell, seit dem 07.04.2020, darf nur folgender Personenkreis einreisen:
- finnische Staatsbürger
- Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland
- notwendige Reisen zur Arbeit oder anderer notwendiger Personenverkehr
Der letzte Punkt betrifft vor allem Personen, die im Gesundheitswesen oder in der Forschung tätig sind, Fachleute im Bereich der Altenpflege, Grenzpersonal, Personal im Güterverkehr, Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, Militärpersonal und Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen sowie Mitarbeiter, die lebenswichtige Aufgaben erfüllen.
Zudem kann der Grenzübertritt nach Ermessen der Grenzbehörden gestattet werden, wenn die betreffende Arbeit für die Versorgungssicherheit oder das Funktionieren des Arbeitsmarktes als notwendig erachtet wird. Hierzu haben Arbeitnehmer eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers mit sich zuführen, aus der hervorgeht, dass die Arbeit unerlässlich ist.
Hinweis der IAC GmbH:
Bitte beachten Sie, dass bei möglichen geschäftlichen Reisen nach Finnland die EU-Melde- und Registrierungspflichten eingehalten werden müssen sowie eine gültige A1-Entsendebescheinigung mitgeführt werden muss. Wir stehen Ihnen mit unseren Service gern für die Absetzung der Meldung sowie die Organisation der A1 Bescheinigung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern hierzu an, wir sind für Sie da.
Quellen: