Ab dem 1. Oktober 2021 müssen auch in der Meldung für Finnland arbeitnehmerspezifische Informationen angegeben werden. Bis zum 30.9.2021 wird die Meldepflicht durch ausfüllen des bereits bekannten elektronischen Formulars erfüllt (wichtig: nur anzuwenden, wenn die Entsendung vor dem 1.10.2021 beginnt).
Am Wochenende des 3. und 4. Mai hielt die Regierung ein informelles Treffen ab. Hierbei wurde ein Aktionsplan für eine hybride Strategie zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und Möglichkeiten zur schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen zu erörtern.