Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat (Deutschland) ist nicht nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat (Polen) aber nicht erfüllt werden.
Am Wochenende des 3. und 4. Mai hielt die Regierung ein informelles Treffen ab. Hierbei wurde ein Aktionsplan für eine hybride Strategie zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und Möglichkeiten zur schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen zu erörtern.