Umfassende Reformierung des bestehenden Arbeitsrechts
Am 22.10.2022 ist das neue Gesetz 283/2022 zur Änderung und Ergänzung des bestehenden Gesetzes 53/2003 in Kraft getreten. Es ist eine sehr umfassende Reformierung des bestehenden Arbeitsrechts.
Diese Anpassungen waren unter anderem erforderlich, um den Anforderungen der neuen EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152 – Arbeitsbedingungen-Richtlinie) gerecht zu werden.
Die wichtigsten Änderungen
- bei Einstellung sind dem Arbeitnehmer bestimmte obligatorische Informationen bereit zu stellen, z.B. zur Probezeit oder den Bedingungen für eine Berufsausbildung
- die für individuelle Arbeitsverträge und die Geschäftsordnung zwingenden Mindestbestimmungen wurden geändert z.B. im Hinblick auf Angaben zur Dauer der Probezeit, zur Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts oder zum Schichtsystem
Mit diesen Änderungen erfüllt das rumänische Arbeitsgesetz die Anforderungen der EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie, die in Deutschland beispielsweise durch das reformierte Nachweisgesetz umgesetzt wurde.
Darüber hinaus wurden die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmern gestärkt durch:
- die Einführung neuer Arten von Urlaub und Sonderzeiten, d.h. Pflege- und Vaterschaftsurlaub sowie der Möglichkeit, für familiäre Notfälle bis zu 10 Tage bezahlten Urlaub nehmen zu können
- neue Regelungen zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. So ist z.B. eine Entlassung während der vorgenannten Urlaubs- und Freizeiten unzulässig oder auch wegen der Ausübung gesetzlich vorgeschriebener Rechte
- Änderungen in Bezug auf flexible und individualisierte Arbeitszeiten
- neue Rechte für Arbeitnehmer, z.B. hat jeder Arbeitnehmer das Recht nach Ablauf der Probezeit und einer mindestens 6-monatigen Betriebszugehörigkeit die Versetzung in eine bessere Position zu beantragen
Für Arbeitgeber erfolgt aus diesen Änderungen Handlungsbedarf:
- die Vorlagen für individuelle Arbeitsverträge sind anzupassen. Hierzu wird das rumänische Arbeitsministerium voraussichtlich noch in 2022 eine neue Richtlinie veröffentlichen
- die internen Vorschriften und Richtlinien sind entsprechend anzupassen
- Anfragen von Arbeitnehmern zu den neuen Rechten sind innerhalb von 30 Werktagen schriftlich zu beantworten
Es wird Arbeitgebern daher dringend empfohlen, für bestehende Arbeitsverhältnisse eine Informationsschrift über die neu anwendbaren Rechte herauszugeben. Dies ist nicht verpflichtend, aber deutlich effizienter, als Einzelanfragen zu beantworten und bietet zudem Rechtssicherheit, da jederzeit der Nach- und Beweispflicht nachgekommen werden kann.
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