Umfassende Reformierung des bestehenden Arbeitsrechts Am 22.10.2022 ist das neue Gesetz 283/2022 zur Änderung und Ergänzung des bestehenden Gesetzes 53/2003 in Kraft getreten. Es ist eine sehr umfassende Reformierung des bestehenden Arbeitsrechts.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung stellen mit der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Grundsätze zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (§ 4 SGB IV – Ausstrahlung) und aus dem Ausland nach Deutschland (§ 5 SGB IV – Einstrahlung) nach innerstaatlich deutschem Recht zur Verfügung.