Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2023

Auch im Jahr 2023 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht.

Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2023 gelten.

Beitragsbemessungsgrenzen 2023

West Ost
Kranken– und Pflegeversicherung jährlich 59.850,00 EUR
monatlich 4.987,50 EUR
Allgemeine Rentenversicherung jährlich 87.600,00 EUR 85.200,00 EUR
monatlich 7.300,00 EUR 7.100,00 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung jährlich 107.400,00 EUR 104.000,00 EUR
monatlich 8.950,00 EUR 8.700,00 EUR
Arbeitslosenversicherung jährlich 87.600,00 EUR 85.200,00 EUR
monatlich 7.300,00 EUR 7.100,00 EUR

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird 2023 auf 66.600 Euro (bisher 64.350 Euro) steigen;

das sind monatlich 5.550,00 Euro. Bei einmaligem Überschreiten der Grenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig.

Allgemeine JAEG Besondere JAEG
Jahr 2022 64.350,00 EUR 58.050,00 EUR
Jahr 2023 66.600,00 EUR 59.850,00 EUR

 

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Folgende Beitragssätze in der Sozialversicherung gelten 2023.

Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamt
Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz 7,3 % 7,3 % 14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz 7,0 % 7,0 % 14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,6 % 1,6
Pflegeversicherung 1,525 % 1,525 % 3,05 %
Beitragszuschlag für Kinderlose 0,35 % 0,35 %
Allgemeine Rentenversicherung 9,3 % 9,3 % 18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 15,4 % 9,3 % 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 % 1,3 % 2,6 %
Künstlersozialabgabe 5,0 % 5,0 %

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