Israel – Erlass einer neuen Verordnung

Auf Grund der COVID-19 Pandemie sind die Grenzen Israels für Touristen und Geschäftsreisende geschlossen. Eine Einreise für Geschäftstätigkeiten war nur in Ausnahmefällen möglich, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

Nun wurde eine Business-VIP-Regelung erlassen. Damit dürfen israelische Unternehmen, VIP’s aus „grünen Ländern“* einladen. Dabei wird die Einreise allerdings für Geschäftsmeetings auf 7 Tage beschränkt. Diese Regelung gilt aktuell nicht für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem „roten Land“ aufgehalten haben. Sollte ein Reisender/eine Reisende über einen Transitflughafen reisen, der zu einem „roten Land“ gehört, wird dies nicht als Aufenthalt gewertet sofern diese Person den Transitflughafen nicht verlässt und sich dort maximal bis zu 12 Stunden aufhält.

Im Rahmen der Business-VIP-Regelung sind Reisen für folgende Tätigkeiten in Israel erlaubt:

  • Weitergabe von Fachwissen
  • Gewährleistung Geschäftskontinuität
  • Unternehmensentwicklung und Aufrechterhaltung ausländischer Investitionen in Israel
  • Verkauf und Marketing

Verpflichtungen von Unternehmen und Business-VIP’s:

Das Unternehmen ist dazu verpflichtet detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen, wie z.B. die Notwendigkeit einer Reise (anstelle von Online-Meetings), den voraussichtlichen Aufenthaltsort in Israel sowie die Aktivitäten des Business-VIP’s. Im Rahmen dieses Prozesses muss der Business-VIP einen Online-Antrag (spätestens 7 Tage vor der geplanten Reise) ausfüllen. Dieses soll den Nachweis erbringen, dass der Business-VIP ausschließlich für geschäftliche Zwecke reist (Tätigkeiten wie „hand on the job“, „hands on tools“, etc. sind damit nicht erlaubt). Während des gesamten Aufenthaltes in Israel sind die Gesundheitsrichtlinien des israelischen Gesundheitsministeriums zu beachten (wie Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum und Einhaltung von Abstand zu anderen Personen). Bei Einreise muss eine Krankenversicherungspolice vorgelegt werden, die eine mögliche  COVID-19 Behandlung abdeckt.

Auch andere Länder haben derzeit spezifische Einreiseregelungen auf Grund der COVID-19 Pandemie.

Sprechen Sie uns gerne direkt auf geplante Einreisen an. Wir beraten Sie gern und sind für Sie da.

 

*grüne und rote Länder: Israel teilt die Länder nach Risikogebieten auf. Personen aus grünen Ländern dürfen demnach Einreisen unter der neuen Business-VIP Regelung. Personen die sich 14 Tage vor Einreise in einem roten Land aufgehalten haben dürfen nur Einreisen, wenn die oben beschriebene Bedingung über einen Transitaufenthalt am Flughafen eingehalten wurde. (grünes Land z.B.: Deutschland, Bulgarien, Dänemark; rotes Land z.B.: Österreich, Kroatien, Tschechien)

 

Quelle: N.,N.; https://www.gov.il/en/Departments/DynamicCollectors/green-red-countries?skip=0 [letzter Zugriff am 21.10.2020].

 

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