Lockerungen der Restriktionen für die Einreise in die USA ab dem 8. November

Der langersehnte Beschluss über die Lockerung der Restriktionen für die Einreise in die USA tritt nun am 8. November in Kraft.  Laut der aktuellen Pressemitteilung des Weißen Hauses können Reisende, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises sowie eines maximal 3 Tage alten Negativtests, direkt in die USA fliegen.

Die neuen Einreisebestimmungen beinhalten ferner die Grenzöffnung zu Kanada und Mexiko.

Das Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention (CDC) in den USA gab am 14. Oktober bekannt, unter welchen Voraussetzungen der Status „vollständig geimpft“ gilt. Zum einen muss die von der „Food and Drug Administration (FDA) oder der World Health Organization (WHO) empfohlene Impfdosis verabreicht worden sein. Zum anderen definiert die FDA und die WHO die offiziell zugelassenen Impfstoffe. Darunterfallen: Moderna, Johnson & Johnson und Pfizer-BioNTech, Oxford-AstraZeneca/Covishield, Sinopharm und Sinovac.

Bei Ungeimpfte werden die bisherigen Regelungen weiterhin fortgeführt. Abgesehen von der Vorlage eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 1 Tag sein darf, müssen Ungeimpfte zusätzlich nachweisen, dass sie sich für einen nach der Ankunft in die USA zu unterziehenden Virustest angemeldet haben. Für Kinder und für Personen, die aus wichtigen humanitären Gründen reisen, sowie für diejenigen, die keine Möglichkeit auf eine Impfung haben, sollen Ausnahmeregelungen gelten.

Die Maskenpflicht in Flughäfen und während des Fluges bleibt bestehen. Die Fluggesellschaften sind auch weiterhin zum Zwecke der Ermittlung von Kontaktpersonen dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Passagiere zu sammeln.

Als Folge des Beschlusses verzeichneten die Aktienkurse der American Airlines der Hotelunternehmens Marriott International und der Carnival Corp bereits einen leichten Anstieg. Damit deutet sich ein Wiederaufleben der Reiseindustrie, der kleinen und mittelständischen Unternehmen, an. Ebenfalls begünstigt der Beschluss die Zusammenführung von Familien und Freunde, die aufgrund des seit dem 02. März 2020 bestehenden Einreiseverbots fern von ihren Angehörigen bleiben mussten.

Bitte beachten Sie, dass das das seit dem 02. März 2020 bestehenden Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen vor beabsichtigter Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, bis zum 08.11.2021 gilt. Die Einschränkungen hinsichtlich der Ausstellung eines NIE (National Interest Exceptions) bleiben bis dahin bestehen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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