Nachtrag zum Blogeintrag vom 02.11.2020: Künstlersozialabgabe wird in 2021 nun doch nicht erhöht

Am 02.11.2020 teilten wir Ihnen mit, dass sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2021 um 4,4 Prozent steigen wird. Diesen Blogartikel müssen wir revidieren. Am 02.11.2020 teilten wir Ihnen mit, dass sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2021 um 4,4 Prozent steigen wird. Diesen Blogartikel müssen wir revidieren.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte am 27.11.2020 mit, dass der bisherige Abgabesatz i.H.v. 4,2 Prozent nun durch die Aufstockung des Bundeszuschusses an die Künstlersozialkasse beibehalten wird.

Ähnliche Beiträge

Händen tippen auf Laptop

EU-Meldepflicht Finnland: Änderung ab Oktober

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen auch in der Meldung für Finnland arbeitnehmerspezifische Informationen angegeben werden. Bis zum 30.9.2021 wird die Meldepflicht durch ausfüllen des bereits bekannten elektronischen Formulars erfüllt (wichtig: nur anzuwenden, wenn die...
Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen und Unterlagen

Neue Inlandsumzugskostenpauschalen ab 01.04.2021 bzw. 01.04.2022

Bei beruflich veranlassten Umzügen gelten rückwirkend ab dem 01.04.2021 für Inlandsumzüge sowie ab dem 01.04.2022 neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen.

Sondernews/Merkblätter

Großbritannien Update
26. September 2023
Prüfungsvorbereitung in Kassel
22. September 2023
USA Updates
21. September 2023
Unterwegs mit Kindern
19. September 2023
Israel Updates
15. September 2023
USA Updates
13. September 2023

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X