Unternehmen, welche künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Diese soll in 2022 weiterhin stabil bleiben.
Am 02.11.2020 teilten wir Ihnen mit, dass sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2021 um 4,4 Prozent steigen wird. Diesen Blogartikel müssen wir revidieren. Am 02.11.2020 teilten wir Ihnen mit, dass sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2021 um 4,4 Prozent steigen wird. Diesen Blogartikel müssen wir revidieren.