USA – Schließung der US Konsulate in Deutschland

Auf Grund der COVID-19 Pandemie, haben die US-Konsulate analog zu dem Lockdown in Deutschland, die Bearbeitungen für sämtliche Visakategorien bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. Ausgenommen hierbei sind Bearbeitungen für E-Registrierungen.

Damit einher können Termie für E-Visa weiterhin nur in Frankfurt wahrgenommen werden. Andere Visakategorien sind in Frankfurt derzeit ausgesetzt. Ebenfalls haben die US-Konsulate in Berlin und München die komplette Visabearbeitung bis zum 31.01.2021 eingestellt. Bisher vereinbarte Interviewtermine innerhalb des Zeitraumes, ausgenommen E-Registrierungen, wurden storniert bzw. abgesagt.

 

Antragsteller/innen können stornierte Termine über das Online-Portal verschieben. Der früheste Termin hierbei wäre der 01.02.2021. Es ist aktuell davon auszugehen, dass zeitnahe Termine schnell vergriffen werden können. Weiter ist auch unklar, wie sich die COVID-19 Pandemie weiterentwickelt und sich damit auch der Zeitraum verlängert.

 

Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit einen Notfalltermin im jeweiligen Konsulat zu erhalten. Dies ist jedoch zu medizinischen oder familiären Notfällen möglich. Ob solche Notfalltermine auch für dringende dienstliche Reisen möglich sind, wird von den US-Konsulaten im Einzelfall geprüft.

 

Visuminhaber und Reisende mit ESTA können weiterhin elektronisch NIE-Anträge stellen. Derzeit ist hier mit hohen Bearbeitungszeiten seitens der US-Konsulate zu rechnen. Die geltenden Einschränkungen zur Einreise mit einer NIE-Befreiung wurden bis zum 31.03.2021 verlängert, wobei Joe Biden nach Amtseintritt diese Regelung kippen könnte.

 

Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen sowohl für die USA als auch für weitere Länder auf dem Laufenden. Darüber hinaus können Sie uns jederzeit zu unterschiedlichen Entwicklungen kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

 

Quelle: u.a. https://de.usembassy.gov/de/haeufig-gestellte-fragen-zu-covid-19-visa/

Ähnliche Beiträge

Arbeiten in mehreren Ländern: Welches Arbeitsrecht gilt?

EuGH-Urteil zeigt, warum bei internationalen Beschäftigungsverhältnissen nicht nur der Arbeitsvertrag zählt. Wenn Mitarbeitende regelmäßig in mehreren Ländern arbeiten, stellt sich eine wichtige Frage: Welches nationale Arbeitsrecht ist anzuwenden? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom...

Vereinfachung und Digitalisierung der grenzüberschreitenden Tätigkeit in der EU

Im September hat die EU-Kommission das Maßnahmenpakt „Fair Labour Mobility Package“ zur grenzüberschreitenden Beschäftigung in Europa vorgelegt. Die Zielsetzung der „Digitalisierung“ ist eindeutig. Mit dem Paket soll, neben der Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, vor allem...

Sondernews/Merkblätter

Arbeiten in mehreren Ländern: Welches Arbeitsrecht gilt?
15. Oktober 2026
Vereinfachung und Digitalisierung der grenzüberschreitenden Tätigkeit in der EU
9. Oktober 2026
Arbeiten bei der IAC: Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement
5. Oktober 2026
EU-Reform verabschiedet – Neue Regelungen in der Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Beschäftigung
28. September 2026
Guyana führt eine neue Arbeitserlaubniskarte ein
3. September 2026
Neue Regeln für J-1-Programme geplant
3. September 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“