Die aktuelle Lage in Europa in Bezug auf die Corona Pandemie ändert sich tagesaktuell. Seit gestern, 01.09.2020, hat die ungarische Regierung sich wieder dazu entschlossen, die Binnengrenzen zu seinen europäischen Nachbarn zu schließen.
Die EU-Binnengrenzkontrollen werden zunächst befristet bis zum 01.10.2020 eingeführt. Außerdem gelten neue Einreisebestimmungen, die grundsätzlich nur ungarischen Staatsangehörigen die Einreise nach Ungarn erlaubt.
Auch bei der Einreise nach England gibt es neue Bestimmungen. Die englische Regierung weist mit den sog. „travel corridors“ auf die Länder und Territorien hin, aus denen Reisende nach England reisen können und sich möglicherweise nicht selbst isolieren müssen. Obwohl eine Einreise aus Deutschland nach wie vor möglich ist, gilt dies nicht für Frankreich oder die Niederlande. Dementsprechend ist eine Einreise mit dem Auto von Deutschland aus nicht möglich, wenn dabei die Route durch die Niederlande oder Frankreich führt.
Ausnahme: Kein Ausstieg während des Transits
Eine Transithaltestelle ist eine Haltestelle, an der Fahrgäste ein- oder aussteigen können. Sie kann für Busse, Fähren, Züge oder Flüge gelten. Auf dem Fahrschein sollte angegeben sein, ob eine Haltestelle eine Transithaltestelle ist. Dies ist in der Regel gegeben, wenn Reisende mit der Fähre von Frankreich oder den Niederlanden nach England übersetzen. Wenn Ihre Reise eine Transithaltestelle in einem Land umfasst, das nicht auf der Liste der Reisekorridore aufgeführt ist, müssen Sie sich bei Ihrer Ankunft in England selbst isolieren:
Wenn niemand während des Transits oder an Bord der Fähre aussteigt oder sich unter die Leute draußen mischt und aussteigende Passagiere nicht wieder einsteigen, dann brauchen sich Reisende nicht selbst zu isolieren, wenn Sie durch ein nicht freigestelltes Land reisen und in dem Land nicht anhalten.
Außerdem müssen Reisende weiterhin an der britischen Grenze einen Nachweis über ein ausgefülltes Passagierlokalisierungsformular vorlegen, wenn sie aus Ländern die laut „travel corridors“ berechtigt sind in das Vereinigte Königreich einreisen. Dieses Formular muss vor der Einreise ausgefüllt werden und es kann jederzeit innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Ankunft im Vereinigten Königreich über die Internetseite der britischen Behörden eingereicht werden. Das Versäumnis, das Formular auszufüllen, stellt eine Straftat dar.
Die IAC GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner in allen Fragen rund um Einreise und Aufenthaltsregelungen während der Coronakrise zur Verfügung. Gerade in diesen schweren Zeiten sind wir persönlich für die da. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Quelle:
https://budapest.diplo.de/hu-de/aktuelles/-/2316662
https://www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk
https://www.gov.uk/guidance/coronavirus-covid-19-travel-corridors