Neue Ausfüllhilfe für SV-Anträge
Ab dem 4. Oktober steht Arbeitgebern neben der Meldemöglichkeit über das bestehende Entgeltabrechnungssystem das neue SV-Meldeportal zur Verfügung und löst damit seinen Vorgänger, die Ausfüllhilfe sv.net, ab. Das SV-Meldeportal ist nun als Webanwendung über den Browser abrufbar und bietet die Möglichkeit, Stammdaten der Mitarbeiter im Portal zu speichern.
Der Registrierungsprozess für das neue SV-Meldeportal über die Webseite kann einige Tage dauern und sich gegebenenfalls um weitere Tage verlängern, insbesondere wenn noch kein ELSTER-Organisationszertifikat vorhanden ist. Bis zum 31. Dezember 2023 können Sie sv.net noch uneingeschränkt nutzen.
Ein früher Umstieg auf das neue SV-Meldeportal bietet Vorteile. Arbeitgeber, die sich bis zum 31. März 2024 registrieren, können es in den Jahren 2023 und 2024 kostenlos nutzen. Danach fallen je nach Version alle 3 Jahre zwischen 36,00 € und 99,00 € an.
A1-Bescheinigungen im neuen Meldeportal
A1-Anträge können ebenfalls über das SV-Meldeportal gestellt werden. Mit der A1-Bescheinigung kann eine gleichzeitige Beitragszahlung in mehreren EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Lichtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich oder ein Wechsel zwischen den Sozialversicherungssystemen vermieden werden.
A1-Bescheinigungen können noch bis Ende Februar 2024 über sv.net beantragt werden. Ab dem 01. März 2024 sind alle neuen A1-Bescheinigungen ausschließlich über das neue SV-Meldeportal verfügbar. Daher empfiehlt es sich, spätestens zum 1. März 2024 auf das neue SV-Meldeportal umzusteigen.
Für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die keine deutsche Vertretung oder beschäftigte Personen haben, besteht ab Anfang 2024 die Möglichkeit, sich im SV-Meldeportal mit der BUND_ID im SV-Meldeportal zu registrieren, um A1-Anträge abzugeben.
Haben Sie Fragen zur A1-Bescheinigung oder möchten Sie, dass wir die Beantragung für Sie übernehmen? Dann sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an!
Link zum SV-Meldeportal