Österreich Updates

Österreich passt Ausnahmen von der EU-Registrierung an

Bevor Arbeitgeber Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen sie diese bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) registrieren.

Wie auch in anderen EU-, EWR-Ländern und der Schweiz gibt es in Österreich Ausnahmen von dieser Meldepflicht. Diese wurden nun angepasst:

  • Zukünftig entfällt die Registrierungspflicht für Entsendungen oder grenzüberschreitende Überlassungen von Arbeitnehmern, wenn deren Bruttoentgelt in den letzten beiden Entgeltperioden vor und während der Tätigkeit in Österreich nachweislich über einer festgelegten Entgeltgrenze liegt. Der Grenzbetrag entspricht dem 1,2-fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage. Für das Jahr 2024 sind dies 7.272,00 €. Diese Summe wird jährlich angepasst.
  • Interne geschäftliche Besprechungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Geschäftliche Besprechungen dürfen nicht in Verbindung mit Dienstleitungen gegenüber Dritten verbunden sein. Somit müssen auch nicht-geschäftliche Besprechungen mit Vertragspartnern des Arbeitgebers gemeldet werden.
  • Des Weiteren entfällt die Meldepflicht für die Anlieferung von Waren, sofern diese direkt an den Kunden geliefert werden und der Erfüllung des Kaufvertrags dienen. Zusätzliche Arbeiten nach der Anlieferung, die zur Inbetriebnahme erforderlich sind und mit wenig Zeitaufwand erledigt werden können, sind ebenfalls von der Meldepflicht befreit.
  • Konzerninterne Entsendungen unterliegen nun auch nicht mehr der Meldepflicht, wenn sie höchsten zwei Monate pro Kalenderjahr dauern und einen der folgenden Zwecke haben:
  • Forschung und Entwicklung, Ausbildung durch eine Fachkraft, Planung der Projektarbeit
  • Erfahrungsaustausch, Betriebsberatung, Controlling oder Mitarbeit im Bereich von Konzernabteilungen mit zentraler Steuerungs- und Planungsfunktion, die für mehrere Länder zuständig sind
  • Arbeiten bei Lieferung, Inbetriebnahme, Wartung, Servicearbeiten und Reparatur von Maschinen, Anlagen und EDV-Systemen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der EU-Registrierung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns zu unserem Meldetool Easy-Access, um den zeitintensiven und undurchsichtigen Prozess der EU-Registrierung zu vereinfachen.

Oder buchen Sie eines unserer Online-Seminare zu verschiedenen Themen rund um Global Mobility – bestimmt ist etwas für Sie dabei.

Vorheriger BeitragNächster Beitrag

Ähnliche Beiträge

EU-Registrierung bei konzerninterner Entsendung Österreich

Österreich Updates

Bevor Arbeitgeber Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen sie diese bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) registrieren. Für Mitarbeiter, deren Bruttoentgelt in den letzten beiden Entgeltperioden vor und...
Europäische Kommission macht Vorschlag für EU-Meldeportal

Europäische Verordnung zu EU-Meldeportal

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 13. November 2024 einen Vorschlag für eine europäische Verordnung über ein gemeinsames elektronisches Formular für die Meldung der Entsendung von Arbeitnehmern. Der Vorschlag sieht die Einrichtung einer mehrsprachigen elektronischen Schnittstelle...

Sondernews/Merkblätter

Neues Reisegenehmigungssystem für Israel
17. Januar 2025
Zum Leben & Arbeiten nach Mexiko
16. Januar 2025
Neuerungen in der Sozialversicherung ab Januar 2025
16. Januar 2025
Österreich Updates
7. Januar 2025
Happy New Year!
1. Januar 2025
Frohe Weihnachten!
24. Dezember 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X