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EU-Registrierung bei konzerninterner Entsendung

Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen diese vor Beginn der Beschäftigung bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) melden.

Wie in den meisten anderen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz gibt es auch in Österreich Ausnahmen von der Meldepflicht. Dazu zählen neben nicht-produktiven Tätigkeiten wie Geschäftsbesprechungen, Teilnahme an Seminaren und Vorträgen oder Besuchen von Kongressen und Tagungen unter bestimmten Voraussetzungen auch konzerninterne Entsendungen.

Von der Meldepflicht bei konzerninternen Entsendungen ausgenommen sind Arbeitnehmer, die innerhalb eines Monats mindestens 125% des Dreißigfachen der Höchstbemessungsgrundlage in Österreich als Gehalt beziehen. Für das Jahr 2024 gilt dies für Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn ab 7.575,00 € pro Monat. Dies sind 262,50 € mehr als im Vorjahr.

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