Der EuGH beschäftigte sich in der Rechtsache Vueling Airlines SA gegen Jean-Luc Poignant und CRPNPAC mit einem Streitfall über die Straftat der Schwarzarbeit, der in betrügerischer Absicht erwirkten Ausstellung der Bescheinigungen E 101 (Vorgänger-Bescheinigung von der A1-Bescheinigung) und den in der Folge in einem zivilgerichtlichen Verfahren geforderten Schadenersatzzahlungen.