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Bußgeld
Am 01.03.2020 ist das neue Fachkräfteeinwaderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Mit diesem soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden.
Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss aufgrund der reformierten EU-Entsenderichtlinie bis zum Sommer 2020 überarbeitet werden.
Mit dem Fachkräfteinwanderungsgesetz besteht seitens der Unternehmen, die einen Ausländer beschäftigen, eine verpflichtende Mitteilung an eine Ausländerbehörde.

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