Am 01.03.2020 ist das neue Fachkräfteeinwaderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Mit diesem soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden.
Mit dem Fachkräfteinwanderungsgesetz besteht seitens der Unternehmen, die einen Ausländer beschäftigen, eine verpflichtende Mitteilung an eine Ausländerbehörde.