Zum 01.06.2024 trat mit der Einführung der Chancenkarte der letzte Teil des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Auf der einen Seite erleichtert die Chancenkarte Drittstaatsangehörigen die Arbeitssuche in Deutschland. Auf der anderen Seite bietet die Chancenkarte auch Unternehmen die Möglichkeit, ihre Kandidaten in einem persönlichen Bewerbungsgespräch oder durch Probearbeiten kennenzulernen. Für die Einreise nach Deutschland mit...
Wann tritt eigentlich das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft? Als „modernstes Einwanderungsrecht der Welt“ tituliert, war bisher noch offen, wann die Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft treten. Wichtig ist, dass die verschiedenen Regelungen schrittweise eingeführt werden. Zahlreiche Änderungen rund um die Blaue Karte EU werden bereits ab dem 18.11.2023 umgesetzt. Hintergrund ist eine Richtlinie der...
Was ist neu beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz? Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC brachte am 26.7.2023 die Inhalte des Gesetzesentwurfs zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in 60 Minuten auf den Punkt. Die Novellierungen des Gesetzentwurfs, den der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2023 beschlossen hat, sollen dafür sorgen, dass ausländische Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einfacher nach Deutschland kommen...
Am 01. März 2021 war der erste Jahrestag der Rechtsverbindlichkeit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Deutschland. Eine erste Bilanz fällt trotz der Corona Pandemie positiv aus.
Mit der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie 2018/957 in schwedisches Recht, haben sich die schwedischen Entsendungsvorschriften zum 31. Juli 2020 geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem diejenigen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden.
Am 28.06.2018 wurde die Reform der EU-Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet, die maßgebende Änderungen der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG beinhaltet. Die Umsetzung in deutsches Recht, musste verpflichtend bis zum 30.07.2020 erfolgen.
Im Juli 2018 hat der Europäische Rat die revidierte Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet. Ziel ist es europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen für einheimische sowie ausländische Arbeitende zu schaffen.
Am 01.03.2020 ist das neue Fachkräfteeinwaderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Mit diesem soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden.
Mit dem Fachkräfteinwanderungsgesetz besteht seitens der Unternehmen, die einen Ausländer beschäftigen, eine verpflichtende Mitteilung an eine Ausländerbehörde.