Mit dem Fachkräfteinwanderungsgesetz besteht seitens der Unternehmen, die einen Ausländer beschäftigen, eine verpflichtende Mitteilung an eine Ausländerbehörde.
Das digitale Meldesystem der niederländischen Aufsichtsbehörde für Soziales und Arbeit wird verpflichtend ab dem 01. März dieses Jahres durchgesetzt. Es war ursprünglich für Januar 2018 geplant. Arbeitnehmer, die vorübergehend in den Niederlanden tätig werden, müssen demnach vorab bei der Behörde gemeldet werden. Zur Meldung gehören Angaben zur Identität des Arbeitnehmers, Eckpunkte zum entsendenden sowie dem...