Im Rahmen des A1-Verfahrens müssen Arbeitgeber rechtzeitig vor der Entsendung ihrer Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts- und Währungsraums sowie der Schweiz für den Zeitraum elektronisch über ein Entgeltabrechnungssystem oder über sv.net einen Antrag auf eine A1-Bescheinigung stellen.