In seiner Entscheidung vom 02.04.2020 vertrat der EuGH die Ausfassung, dass die Verordnung EG 647/2005 dahin auszulegen sei, dass die Gerichte eines Mitgliedstaates, die sich in einem gerichtlichen Verfahren gegen einem Arbeitgeber befassen, welcher auf betrügerische Weise für die im Mitgliedstaat tätigen Arbeitnehmer ausgestellten Bescheinigungen E101 oder A1 erlangt oder benutzt hat,