Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar ist (Urteil v. 01.12.2020 – C815/18).