Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar ist (Urteil v. 01.12.2020 – C815/18).
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlande eingereicht: Es wird der Frage nachgegangen, ob die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 (Entsenderichtlinie) über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen dahin auszulegen ist, dass diese auch auf einen Arbeitnehmer anzuwenden ist, der als Fahrer im internationalen Güterkraftverkehr...