Sachverhalt Ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Schweiz tätig. Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wurden nach der Grenzgänger-Regelung im Inland besteuert. Als Arbeitnehmer in der Schweiz sind sie obligatorisch in der Schweizer Unfallversicherung versichert. Die Versicherung gewährt Schutz bei Berufsunfällen, -krankheiten und Nichtberufsunfälle (in der Schweiz gehören, abweichend zu Deutschland,...